Minijob-Wissen, Stand 2026

Was du über Minijobs wissen solltest

Die wichtigsten Regeln in wenigen Minuten. Die Zahlen gelten seit dem 1. Januar 2026.

Fünf Symbole aus Papier für die Themen des Minijobs: Münze, Uhr, Kalenderblatt, Schirm und Pflanze
Verdienstgrenze
603 € im Monat

Im Jahr sind das 7.236 €. Bis 2025 lag die Grenze bei 556 €.

§ 8 SGB IV
Mindestlohn
13,90 € pro Stunde

Er gilt auch im Minijob. 2027 steigt er auf 14,60 €, die Grenze dann auf 633 €.

Mindestlohngesetz
Arbeitszeit
Rund 43 Stunden

So viel kannst du zum Mindestlohn im Monat arbeiten. Mit höherem Stundenlohn werden es weniger.

603 € geteilt durch 13,90 €

Stundenrechner

Trag deinen Stundenlohn ein und sieh, wie viele Stunden du im Monat arbeiten kannst.

Zwei Arten von Minijob

Der Minijob mit Verdienstgrenze ist der Normalfall: Du arbeitest regelmäßig und verdienst im Durchschnitt höchstens 603 € im Monat.

Die kurzfristige Beschäftigung ist von vornherein befristet, auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr. Hier spielt die Höhe des Verdienstes keine Rolle. Typisch sind Ferienjobs und Saisonarbeit.

Was bleibt vom Verdienst?

Steuern und Krankenversicherung zahlt in der Regel der Arbeitgeber pauschal. Dir wird nur dein Anteil zur Rentenversicherung abgezogen: 3,6 % vom Verdienst, bei 603 € also 21,71 €.

Von diesem Beitrag kannst du dich schriftlich beim Arbeitgeber befreien lassen. Dann bekommst du den vollen Betrag ausgezahlt, sammelst aber weniger Rentenansprüche. Seit dem 1. Juli 2026 lässt sich eine Befreiung einmalig rückgängig machen.

Urlaub und Krankheit

Im Minijob hast du dieselben Rechte wie Vollzeitkräfte. Du hast Anspruch auf bezahlten Urlaub, auf Lohn an Feiertagen und auf bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung, wenn du krank bist.

Der gesetzliche Urlaub richtet sich nach deinen Arbeitstagen pro Woche: Arbeitstage mal 24, geteilt durch 6. Bei zwei Arbeitstagen pro Woche sind das acht Urlaubstage im Jahr.

Mehrere Minijobs

Du darfst mehrere Minijobs gleichzeitig haben. Die Verdienste werden zusammengerechnet und dürfen zusammen nicht über 603 € im Monat liegen. Neben einer Hauptbeschäftigung bleibt nur ein Minijob abgabenfrei.

Wer regelmäßig zwischen 603,01 € und 2.000 € verdient, hat einen Midijob. Dann bist du voll sozialversichert, zahlst aber verringerte Beiträge.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich einmal mehr verdiene?

Ein gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten ist in bis zu zwei Monaten innerhalb eines Zeitjahres erlaubt, zum Beispiel bei einer Krankheitsvertretung. In diesen Monaten darfst du jeweils höchstens das Doppelte der Grenze verdienen, also 1.206 €.

Bin ich im Minijob krankenversichert?

Nein. Der Arbeitgeber zahlt zwar einen Pauschalbeitrag, daraus entsteht aber kein eigener Versicherungsschutz. Du brauchst eine andere Absicherung, etwa die Familienversicherung, die studentische Versicherung oder deinen Hauptjob.

Ab welchem Alter darf ich einen Minijob machen?

Leichte Tätigkeiten wie Zeitungen austragen sind ab 13 Jahren mit Zustimmung der Eltern erlaubt, für höchstens zwei Stunden am Tag. Ab 15 gelten die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Der Mindestlohn gilt für Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung nicht.

Brauche ich einen Arbeitsvertrag?

Ja. Der Arbeitgeber muss dir die wesentlichen Bedingungen schriftlich geben: Tätigkeit, Arbeitszeit, Lohn, Urlaub und Kündigungsfrist.

Was kostet mich die Vermittlung über deinminijob.com?

Nichts. Die Arbeitgeber zahlen einen monatlichen Preis für ihren Platz auf der Seite.

Quellen

Die Angaben stammen von der Minijob-Zentrale und der Deutschen Rentenversicherung. Sie ersetzen keine Rechtsberatung.

Minijob-Zentrale: Über Minijobs

Deutsche Rentenversicherung: Mini- und Midijobber