Minijob-Wissen

Minijob 2027: Grenze steigt auf 633 €, das ändert sich

Ab Januar 2027 liegt die Minijob-Grenze bei 633 € und der Mindestlohn bei 14,60 €. Was das für Stunden, Verdienst und Versicherung bedeutet.

Aktualisiert am 10. Oktober 2026. Lesezeit etwa 5 Minuten.

Zum 1. Januar 2027 steigt die Minijob-Grenze von 603 € auf 633 € im Monat. Der Grund ist der höhere Mindestlohn: Er klettert von 13,90 € auf 14,60 € pro Stunde. Für die meisten Minijobber heißt das mehr Geld bei gleicher Arbeitszeit. Für einige ändert sich aber mehr, als sie denken. Hier steht, was auf dich zukommt und was du bis zum Jahreswechsel klären solltest.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 darfst du im Minijob durchschnittlich 633 € im Monat verdienen. Aufs Jahr gerechnet sind das 7.596 €. Bis Ende 2026 gelten noch 603 € im Monat und 7.236 € im Jahr.

  • 2025: 556 € im Monat bei 12,82 € Mindestlohn
  • 2026: 603 € im Monat bei 13,90 € Mindestlohn
  • 2027: 633 € im Monat bei 14,60 € Mindestlohn

Warum steigt die Grenze automatisch?

Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt. Sie soll immer so hoch sein, dass rund zehn Stunden Arbeit pro Woche zum Mindestlohn möglich sind. Die Formel dahinter:

Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro

Für 2027 heißt das: 14,60 € mal 130 geteilt durch 3 ergibt 632,67 €, aufgerundet 633 €. Niemand muss dafür etwas beschließen. Steigt der Mindestlohn, steigt die Grenze mit.

Wie viele Stunden darf ich 2027 arbeiten?

An der Arbeitszeit ändert sich fast nichts. Zum Mindestlohn sind es weiterhin gut 43 Stunden im Monat, also etwa zehn Stunden pro Woche. Du arbeitest gleich viel und bekommst dafür bis zu 30 € mehr im Monat.

  • Bei 14,60 € pro Stunde: rund 43 Stunden im Monat
  • Bei 16,00 € pro Stunde: rund 40 Stunden im Monat
  • Bei 18,00 € pro Stunde: rund 35 Stunden im Monat

Deinen eigenen Stundenlohn kannst du im Stundenrechner eintragen. Er rechnet bis zum Jahreswechsel noch mit den Werten für 2026.

Bekomme ich automatisch mehr Geld?

Das kommt auf deinen Vertrag an.

Du bekommst den Mindestlohn. Dann steigt dein Stundenlohn zum 1. Januar automatisch auf 14,60 €. Dein Arbeitgeber muss das zahlen, auch wenn im Vertrag noch der alte Betrag steht.

Du verdienst schon mehr als 14,60 € pro Stunde. Dann ändert sich zunächst nichts. Die höhere Grenze gibt dir aber Spielraum: Du kannst ein paar Stunden mehr arbeiten, ohne aus dem Minijob zu fallen. Sprich das an, wenn du mehr verdienen möchtest.

In deinem Vertrag steht ein fester Monatsbetrag. Dann lohnt sich ein genauer Blick. Stehen dort zum Beispiel 603 € für 43 Stunden, liegt der Stundenlohn ab Januar unter dem Mindestlohn. Entweder steigt der Betrag oder die Stunden müssen sinken.

Was ändert sich, wenn ich knapp über 603 € verdiene?

Das ist der Punkt, den viele übersehen. Wer 2026 zwischen 603,01 € und 633 € im Monat verdient, hat keinen Minijob, sondern einen Midijob. Damit bist du selbst kranken-, pflege- und arbeitslosenversichert.

Ab Januar 2027 liegt derselbe Verdienst unter der neuen Grenze. Aus dem Midijob wird dann in der Regel ein Minijob, und der eigene Versicherungsschutz fällt weg. Besonders die Krankenversicherung ist wichtig: Im Minijob bist du nicht über den Job versichert. Du brauchst eine andere Absicherung, etwa die Familienversicherung, die studentische Versicherung oder einen Hauptjob.

Verdienst du aktuell zwischen 603 € und 633 €, sprich noch dieses Jahr mit deinem Arbeitgeber und deiner Krankenkasse.

Wenn du versichert bleiben willst, hilft oft eine kleine Erhöhung der Stunden, sodass du auch 2027 über der Grenze liegst.

Was bleibt 2027 vom Minijob übrig?

Steuern und Krankenversicherung zahlt im Minijob in der Regel der Arbeitgeber pauschal. Dir wird nur dein Anteil zur Rentenversicherung abgezogen, das sind 3,6 % vom Verdienst.

  • Bei 633 € Verdienst gehen 22,79 € in die Rentenversicherung
  • Ausgezahlt werden 610,21 €
  • Mit Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bekommst du die vollen 633 €

Die Befreiung beantragst du schriftlich beim Arbeitgeber. Du sammelst dann allerdings weniger Rentenansprüche. Ob sich das für dich lohnt, hängt davon ab, wie lange du im Minijob bleibst.

Darf ich die neue Grenze auch mal überschreiten?

Ja, in Ausnahmen. Ein gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten ist in höchstens zwei Monaten innerhalb eines Zeitjahres erlaubt, zum Beispiel wenn du für eine kranke Kollegin einspringst. In diesen Monaten darfst du bis zum Doppelten der Grenze verdienen. Ab 2027 sind das 1.266 € statt bisher 1.206 €.

Was müssen Arbeitgeber jetzt tun?

Für Arbeitgeber steigen mit dem Lohn auch die Abgaben. Bei 633 € Verdienst kommen bis zu 31,17 % Pauschalabgaben dazu, das sind rund 197 €. Ein voll ausgeschöpfter Minijob kostet 2027 also etwa 830 € im Monat, dazu der Beitrag zur Unfallversicherung.

Bis zum Jahreswechsel sollten Arbeitgeber drei Dinge prüfen:

  1. Verträge mit festem Monatsbetrag: Reicht der Betrag für die vereinbarten Stunden noch zum neuen Mindestlohn?
  2. Beschäftigte zwischen 603 € und 633 €: Wird aus dem Midijob ein Minijob, muss umgemeldet werden.
  3. Stundenaufzeichnungen: Sie bleiben Pflicht und zeigen bei einer Prüfung, dass der Mindestlohn gezahlt wurde.

Was ein Minijobber bei jedem Verdienst kostet, zeigt der Kostenrechner für Arbeitgeber.

Was gilt 2027 bei mehreren Minijobs?

Hast du mehrere Minijobs, werden die Verdienste weiterhin zusammengerechnet. Ab Januar 2027 dürfen sie zusammen 633 € im Monat erreichen. Wer bisher mit zwei kleinen Jobs knapp unter 603 € lag, kann also in einem davon etwas aufstocken. Neben einem versicherungspflichtigen Hauptjob bleibt wie bisher ein Minijob für dich abgabenfrei, jeder weitere wird versicherungspflichtig.

Steigt die Grenze danach weiter?

Das hängt am Mindestlohn. Über seine Höhe ab 2028 entscheidet die Mindestlohnkommission. Steigt er, steigt die Minijob-Grenze nach derselben Formel automatisch mit. Sinken kann sie praktisch nicht. Du musst also damit rechnen, dass sich die Zahlen alle ein bis zwei Jahre ändern, und solltest deinen Vertrag dann jeweils kurz prüfen.

Kurz zusammengefasst

  • Ab 1. Januar 2027 gilt eine Minijob-Grenze von 633 € im Monat und 7.596 € im Jahr
  • Der Mindestlohn steigt auf 14,60 €, die Stundenzahl bleibt bei rund 43 im Monat
  • Wer den Mindestlohn bekommt, verdient automatisch mehr
  • Wer zwischen 603 € und 633 € verdient, sollte seinen Versicherungsschutz klären
  • Verträge mit festem Monatsbetrag gehören vor dem Jahreswechsel auf den Tisch

Wie du deine Stunden ausrechnest, steht im Artikel Minijob-Stunden 2026. Alle Regeln, die jetzt schon gelten, findest du in der Übersicht Minijob 2026. Und wenn du gerade einen Minijob suchst: In der Jobsuche stehen die offenen Stellen aus allen 16 Bundesländern.

Wie viele Stunden darfst du bei deinem Stundenlohn arbeiten? Der Stundenrechner zeigt es dir in zwei Sekunden.

Dieser Artikel erklärt die Regeln allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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