Ein Minijob ist für viele Schüler der erste richtige Job: ein paar Stunden pro Woche, eigenes Geld und die erste Zeile im Lebenslauf. Ab 13 Jahren ist das mit Einschränkungen erlaubt, ab 15 deutlich mehr. Hier steht, was du in welchem Alter darfst, wie viel du verdienen kannst und worauf du beim Vertrag achten solltest.
Ab wann darf ich als Schüler einen Minijob machen?
Ab 13 Jahren, aber nur mit Einwilligung deiner Eltern und nur für leichte Tätigkeiten. Jünger als 13 darfst du grundsätzlich nicht gegen Lohn arbeiten. Was erlaubt ist, regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz, und es unterscheidet nach Alter und danach, ob du noch voll schulpflichtig bist.
- 13 und 14 Jahre: leichte Arbeiten mit Einwilligung der Eltern, höchstens zwei Stunden am Tag, nicht vor oder während des Unterrichts und nicht zwischen 18 und 8 Uhr. Typisch sind Zeitungen austragen, Nachhilfe für Jüngere, Babysitten oder Hilfe beim Einkaufen für Nachbarn.
- 15 Jahre und noch voll schulpflichtig: Während der Schulzeit gelten dieselben Regeln wie mit 13 und 14. In den Ferien darfst du zusätzlich bis zu vier Wochen im Jahr arbeiten.
- 15 bis 17 Jahre, nicht mehr voll schulpflichtig: höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche, verteilt auf fünf Tage.
Mit 18 bist du volljährig, und es gelten dieselben Regeln wie für alle Erwachsenen.
Wie lange darf ich am Tag arbeiten?
Für Jugendliche unter 18 gelten feste Grenzen, damit genug Zeit für Schule, Schlaf und Freizeit bleibt.
- Gearbeitet wird grundsätzlich zwischen 6 und 20 Uhr. Für Jugendliche ab 16 gibt es Ausnahmen, etwa in der Gastronomie bis 22 Uhr.
- Nach mehr als viereinhalb Stunden Arbeit stehen dir 30 Minuten Pause zu, nach mehr als sechs Stunden eine Stunde.
- Zwischen zwei Arbeitstagen liegen mindestens zwölf Stunden Freizeit.
- Am Samstag darfst du in vielen Branchen arbeiten, etwa im Handel oder in der Gastronomie. Sonntagsarbeit ist nur in Ausnahmen erlaubt.
Für einen Minijob mit drei bis zehn Stunden pro Woche spielen diese Grenzen selten eine Rolle. Wichtig werden sie, wenn du am Wochenende längere Schichten übernimmst.
Wie viel darf ich als Schüler verdienen?
Im Minijob darfst du 2026 im Durchschnitt höchstens 603 € im Monat verdienen, im Jahr also 7.236 €. Diese Grenze gilt für Schüler genauso wie für alle anderen. Ab Januar 2027 steigt sie auf 633 €. Was sich dann ändert, steht im Artikel Minijob 2027.
Einen Unterschied gibt es beim Stundenlohn: Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € gilt nicht für Jugendliche unter 18, die noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Dein Arbeitgeber darf dir also weniger zahlen. Viele zahlen trotzdem den Mindestlohn oder mehr, weil sie sonst keine Aushilfen finden. Frag vor der Zusage nach dem Stundenlohn und vergleiche mit anderen Stellen.
Wie viele Stunden du bei deinem Lohn arbeiten kannst, zeigt der Stundenrechner. Mehr dazu steht im Artikel Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?
Muss ich Steuern oder Beiträge zahlen?
Steuern und Krankenversicherung zahlt im Minijob in der Regel der Arbeitgeber pauschal. Dir wird nur ein kleiner Beitrag zur Rentenversicherung abgezogen, 3,6 % vom Verdienst. Bei 300 € im Monat sind das 10,80 €.
Von diesem Beitrag kannst du dich befreien lassen. Dafür reicht ein kurzer schriftlicher Antrag bei deinem Arbeitgeber. Dann bekommst du den vollen Lohn, sammelst aber keine Rentenansprüche. Für die meisten Schüler ist der Unterschied klein; entscheide in Ruhe, was dir lieber ist.
Verliert meine Familie das Kindergeld?
Nein. Für Kinder unter 18 gibt es keine Verdienstgrenze beim Kindergeld. Auch zwischen 18 und 25 bleibt das Kindergeld während der ersten Schul- oder Berufsausbildung erhalten, egal wie viel du im Minijob verdienst.
Auch die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt bestehen, solange du die Minijob-Grenze nicht überschreitest. Du bleibst also über deine Eltern versichert.
Lebt deine Familie von Bürgergeld oder Grundsicherung, bleibt das Geld aus einem Schülerjob bis zur Minijob-Grenze in der Regel anrechnungsfrei. Frag im Zweifel beim Jobcenter nach, bevor du anfängst.
Minijob oder Ferienjob?
Ein Ferienjob ist rechtlich oft kein Minijob, sondern eine kurzfristige Beschäftigung. Sie ist auf drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt, dafür gibt es keine Verdienstgrenze. Du kannst in den Sommerferien also auch mehr als 603 € im Monat verdienen.
Ein Minijob läuft dagegen das ganze Jahr, mit wenigen Stunden pro Woche. Beides lässt sich kombinieren. Für Jugendliche, die noch voll schulpflichtig sind, gilt bei Ferienjobs die Grenze von vier Wochen im Jahr.
Was muss im Arbeitsvertrag stehen?
Bist du unter 18, müssen deine Eltern dem Vertrag zustimmen, meist mit ihrer Unterschrift. Ein Vertrag schützt dich und den Arbeitgeber, auch bei wenigen Stunden. Achte darauf, dass diese Punkte drinstehen:
- deine Tätigkeit, zum Beispiel Regale einräumen oder Kasse
- die Arbeitszeit pro Woche oder Monat
- der Stundenlohn
- dein Urlaub: Auch im Minijob hast du Anspruch auf bezahlten Urlaub
- die Kündigungsfrist
Fehlen die Stunden im Vertrag und du arbeitest auf Abruf, gelten nach dem Gesetz 20 Stunden pro Woche als vereinbart. Das passt nicht zu einem Minijob und sorgt später für Ärger.
Welche Minijobs passen zu Schülern?
Gut geeignet sind Jobs mit festen, kurzen Schichten am Nachmittag oder am Wochenende:
- Einzelhandel: Regale einräumen, Kasse, Pfandannahme, oft ab 15 oder 16 Jahren
- Gastronomie: Service, Spülküche oder Theke im Café, meist ab 16. Alkohol ausschenken darfst du erst mit 18.
- Lieferdienst: Zeitungen und Prospekte austragen, oft schon ab 13
- Nachhilfe: Mathe, Englisch oder Deutsch für jüngere Schüler, flexibel und gut bezahlt
- Events und Kino: Einlass, Verkauf, Garderobe, meist ab 16 oder 18
In der Jobsuche kannst du nach deinem Bundesland und mit dem Filter „Ab 16 Jahren" nach passenden Stellen suchen. Der Fragebogen zeigt dir in zwei Minuten, welche Minijobs zu deinen freien Zeiten passen.
So klappt die Bewerbung
Arbeitgeber erwarten von Schülern keinen perfekten Lebenslauf, aber einen ordentlichen. Nenn deine Schule, die Klasse, wann du Zeit hast und was du schon gemacht hast, etwa Babysitten, ein Praktikum oder eine Aufgabe im Verein. Mit dem Lebenslauf-Generator ist das in wenigen Minuten erledigt, auch am Handy.
Gib bei der Bewerbung gleich an, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten du arbeiten kannst. Gerade bei Schülern ist das für den Arbeitgeber die wichtigste Frage.
Kurz zusammengefasst
- Ab 13 Jahren sind leichte Minijobs mit Einwilligung der Eltern erlaubt, höchstens zwei Stunden am Tag.
- Ab 15, wenn du nicht mehr voll schulpflichtig bist, sind bis zu acht Stunden am Tag möglich.
- Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 € im Monat, ab 2027 bei 633 €.
- Der Mindestlohn gilt erst ab 18 oder nach einer abgeschlossenen Ausbildung.
- Kindergeld und Familienversicherung bleiben erhalten.
Alle Regeln, die für jeden Minijob gelten, findest du in der Übersicht Minijob 2026.
Wie viele Stunden darfst du bei deinem Stundenlohn arbeiten? Der Stundenrechner zeigt es dir in zwei Sekunden.
Dieser Artikel erklärt die Regeln allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.



