Im Minijob gibt es keine feste Grenze für die Arbeitsstunden. Begrenzt ist der Verdienst: Du darfst 2026 im Durchschnitt höchstens 603 € im Monat verdienen. Wie viele Stunden das sind, hängt allein von deinem Stundenlohn ab. Dieser Artikel zeigt dir, wie du deine maximalen Stunden ausrechnest, was beim Überschreiten passiert und welche Sonderfälle für Schüler, Studierende und Beschäftigte mit Hauptjob gelten.
Wie viele Stunden darf ich im Minijob 2026 arbeiten?
Zum Mindestlohn von 13,90 € sind es rund 43 Stunden im Monat. Das entspricht etwa zehn Stunden pro Woche. Verdienst du mehr pro Stunde, sinkt die Zahl der Stunden, weil die Verdienstgrenze von 603 € gleich bleibt.
Die Rechnung ist einfach: Teile 603 € durch deinen Stundenlohn. Das Ergebnis sind die Stunden, die du im Monat höchstens arbeiten kannst.
- Bei 13,90 € Mindestlohn: rund 43 Stunden im Monat, also etwa 10 Stunden pro Woche
- Bei 15,00 € pro Stunde: rund 40 Stunden im Monat
- Bei 17,00 € pro Stunde: rund 35 Stunden im Monat
- Bei 20,00 € pro Stunde: rund 30 Stunden im Monat
Je höher dein Stundenlohn, desto weniger Stunden darfst du arbeiten. Der Verdienst bleibt gleich, du hast nur mehr freie Zeit.
Mit dem Stundenrechner kannst du deinen eigenen Stundenlohn eintragen und siehst sofort, wie viele Stunden möglich sind.
Zählt der Monat oder das Jahr?
Entscheidend ist der Durchschnitt über zwölf Monate. Im Jahr darfst du 7.236 € verdienen, das sind zwölfmal 603 €. Du kannst also in einem Monat mehr und in einem anderen weniger arbeiten, solange die Summe stimmt und das von Anfang an so geplant ist.
Ein Beispiel: Du arbeitest im Sommer in einem Eiscafé 60 Stunden im Monat und im Winter nur 25. Solange du über das ganze Jahr nicht mehr als 7.236 € verdienst, bleibt es ein Minijob. Wichtig ist, dass diese Verteilung absehbar ist und im Vertrag oder im Dienstplan so angelegt wurde.
Was zählt alles zum Verdienst?
Zum Verdienst gehört mehr als der Stundenlohn. Auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld zählen mit, wenn sie fest zugesagt sind. Sie werden auf das Jahr verteilt. Bekommst du zum Beispiel 300 € Weihnachtsgeld, bleiben für die zwölf Monate noch 6.936 €, also 578 € im Monat.
Nicht mitgerechnet werden steuerfreie Zuschläge für Arbeit in der Nacht, an Sonntagen und an Feiertagen. Wer häufig abends oder am Wochenende arbeitet, kann dadurch etwas mehr ausgezahlt bekommen, ohne die Grenze zu reißen.
Was passiert, wenn ich einmal mehr arbeite?
Ein gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten ist erlaubt, zum Beispiel wenn du für eine kranke Kollegin einspringst. Das geht in höchstens zwei Monaten innerhalb eines Zeitjahres. In diesen Monaten darfst du jeweils bis zum Doppelten der Grenze verdienen, also bis 1.206 €.
Vorhersehbar ist dagegen alles, was sich planen lässt: die Urlaubsvertretung im August oder das Weihnachtsgeschäft. Solche Mehrarbeit muss in den Jahresverdienst von 7.236 € passen.
Wird die Grenze regelmäßig überschritten, ist es kein Minijob mehr. Dann wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig, in der Regel als Midijob. Das ist kein Unglück: Du bist dann selbst kranken-, pflege- und arbeitslosenversichert, zahlst aber auch eigene Beiträge.
Was gilt, wenn ich mehrere Minijobs habe?
Du darfst mehrere Minijobs gleichzeitig haben. Die Verdienste werden zusammengerechnet. Zusammen dürfen sie 603 € im Monat nicht übersteigen. Liegst du darüber, werden alle diese Jobs sozialversicherungspflichtig.
Hast du einen Hauptjob, sieht es anders aus. Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist ein Minijob möglich, der für dich abgabenfrei bleibt. Jeder weitere Minijob wird dagegen versicherungspflichtig. Sag deinem Arbeitgeber deshalb immer, welche Jobs du sonst noch hast. Er fragt das im Personalfragebogen ab.
Was gilt, wenn im Vertrag keine Stunden stehen?
Hier lauert eine Falle. Arbeitest du auf Abruf und im Vertrag ist keine Wochenarbeitszeit festgelegt, gelten nach dem Gesetz 20 Stunden pro Woche als vereinbart. Bei 13,90 € wären das weit über 603 € im Monat. Achte deshalb darauf, dass deine Stunden im Vertrag stehen.
Ein guter Vertrag nennt die Wochen- oder Monatsstunden, den Stundenlohn und die Tage, an denen du üblicherweise arbeitest. Das schützt dich und deinen Arbeitgeber gleichermaßen.
Wie lange darf ein einzelner Arbeitstag sein?
Auch im Minijob gilt das Arbeitszeitgesetz: höchstens acht Stunden am Tag, in Ausnahmen zehn. Nach mehr als sechs Stunden steht dir eine Pause von 30 Minuten zu, nach mehr als neun Stunden sind es 45 Minuten. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen in der Regel elf Stunden Ruhezeit liegen.
Du könntest deine 43 Stunden also theoretisch an gut fünf langen Tagen im Monat ableisten. Üblich sind kürzere Schichten von drei bis fünf Stunden, verteilt auf zwei oder drei Tage pro Woche.
Was gilt für Schüler und Studierende?
Für Minderjährige gelten strengere Regeln. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten, und das nur an fünf Tagen. Wer noch voll schulpflichtig ist, darf in der Schulzeit nur leichte Tätigkeiten für wenige Stunden am Tag übernehmen. Ab 13 Jahren sind mit Einwilligung der Eltern leichte Arbeiten bis zu zwei Stunden täglich erlaubt, zum Beispiel Zeitungen austragen.
Studierende können im Minijob so viele Stunden arbeiten, wie der Verdienst zulässt. Die bekannte Grenze von 20 Wochenstunden betrifft Werkstudentenjobs, nicht den Minijob. Beim BAföG bleibt ein Minijob in der Regel anrechnungsfrei. Frag im Zweifel bei deinem BAföG-Amt nach.
Und wenn ich Arbeitslosengeld oder Rente bekomme?
Beziehst du Arbeitslosengeld, musst du mit allen Jobs zusammen unter 15 Stunden pro Woche bleiben. Vom Verdienst bleiben 165 € im Monat anrechnungsfrei, der Rest wird angerechnet. Melde den Minijob vor dem ersten Arbeitstag bei der Agentur für Arbeit.
Wer eine reguläre Altersrente bezieht, darf unbegrenzt hinzuverdienen. Der Minijob ist dann eine einfache Möglichkeit, die Rente aufzubessern.
Kurz zusammengefasst
- Es gibt keine Stundengrenze, nur die Verdienstgrenze von 603 € im Monat und 7.236 € im Jahr
- 603 € geteilt durch deinen Stundenlohn ergibt deine maximalen Stunden, beim Mindestlohn rund 43 im Monat
- Zweimal im Jahr darfst du unvorhergesehen mehr verdienen, jeweils bis 1.206 €
- Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet
- Lass deine Stunden in den Vertrag schreiben
Ab 2027 steigt die Grenze auf 633 €. Was sich dann ändert, steht im Artikel Minijob 2027.
Du suchst einen Minijob, der zu deinen freien Zeiten passt? In der Jobsuche kannst du nach Wochenende und Abend filtern. Der Fragebogen schlägt dir in zwei Minuten passende Stellen vor.
Wie viele Stunden darfst du bei deinem Stundenlohn arbeiten? Der Stundenrechner zeigt es dir in zwei Sekunden.
Dieser Artikel erklärt die Regeln allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.



